Beispiel Schlussrechnung - Druckversion +- SKR InsO - Forum (https://www.skrinso.de) +-- Forum: SKR InsO (https://www.skrinso.de/forum-1.html) +--- Forum: Übergreifende Themen rund um den SKR-InsO (https://www.skrinso.de/forum-2.html) +---- Forum: Schlussrechnungsdarstellung mit dem SKR InsO (https://www.skrinso.de/forum-7.html) +---- Thema: Beispiel Schlussrechnung (/thread-6.html) |
Beispiel Schlussrechnung - A.Hilge - 18.02.2021 Hallo zusammen, den neuen Kontenrahmen finden wir spannend, jedoch hätten wir, vor der endgültigen Entscheidung diesen zu nutzen noch 2 Fragen. gibt es eine Beispiel-Schlussrechnung aus der ersichtlich ist wo sich die neuen Konten wie z.B. 8033 xx - Einnahmen Nachfolgefirma oder 4292 xx - Verauslagte Kosten für die Nachfolgefirma, und Andere im Schlussrechnungsschema befinden? außerdem hätten wir gerne Erläuterungen zu diversen Kontenbezeichnungen bzw. was ist der Unterschied zwischen Regelaufgaben, Sonderaufgaben und was bedeutet Gesellschaft mit Verwalterbeteiligung. Alle diese Bezeichnungen sind z.B. im SKR 03 unter dem Konto 4950 xx - Rechts- und Beratungskosten zu finden im voraus Danke und mfg A. Hilge RE: Beispiel Schlussrechnung - Jungclaus - 22.02.2021 Guten Abend Hilge, "die" Schlussrechnung gibt es m.E. derzeit nicht, allerdings liefert winsolvenz oder andere Insolvenzprogramme entsprechende Beispiel-Schlussrechnungen mit. Bei bspw. winsolvenz kann man im Makro die diversen Gliederungszuordnungen erkennen. Wem die Zuordnung nicht gefällt, könnte das Makro entsprechend kanzleispezifisch anpassen ;-) Aber bitte beachten, dass man an den Makros nicht einfach so "herumspielen" sollte, sondern schon Ahnung von dem Bereich mitbringen muss. Die Einnahmen/Ausgaben Nachfolgefirma würden sich m.E. tatsächlich gut für eine gesonderte Gliederung anbieten. Die Unterscheidung Regel-/Sonderaufgaben sind vergütungsrechtlich entscheidend. Ich glaube kaum, dass ein Insolvenzverwalter "Regelaufgaben" bebuchen wird, sondern üblicherweise "Sonderaufgaben" bevorzugen wird. Die Konten "Gesellschaft mit Verwalterbeteiligung" dienen einer weiteren Transparenz. Werden in einem Insolvenzverfahren bspw. Rechts- und Beratungskosten verausgabt, für z.B. Beratungskosten einer Anwaltskanzlei/Steuerberatungskanzlei bei der der Insolvenzverwalter selber beteiligt ist? Bei solchen Ausgaben werden Gerichte/Gläubiger sicherlich genauer hinsehen, ob sie bspw. einem Fremdvergleich standhalten. Gruß Boris Jungclaus |