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Aktueller SKR-InsO (SKR 01-2024) gültig ab 01.02.2024
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Der übergreifende Fachausschuss SKR-InsO hat den bisherigen SKR-InsO (SKR-InsO 01/2021) gemäß Sitzung des Fachausschusses vom 15.12.2023 aktualisiert und in eine neue Version überführt. 

Wesentliche Neuerungen sind neue Einnahme-/ Ausgabekonten für eine Kalte Zwangsverwaltung, die Ersetzung der Kontenbezeichnungen für Zinsabschlagssteuer durch Kapitalertragssteuer sowie neue Konten für Auskehrungen und Abfindungen für Drittrechte i.Zm. Kraftfahrzeugen/ Fuhrpark.

In der Anlage finden Sie den aktuellen SKR InsO Kontenrahmen 2021 (SKR 01-2024). 

Dieser soll ab dem 01. Februar 2024 angewendet werden.


Angehängte Dateien
.xlsx   SKR-InsO 2024_1.xlsx (Größe: 213,66 KB / Downloads: 46)
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