Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um Ihre Login-Informationen zu speichern, wenn Sie registriert sind, und Ihren letzten Besuch, wenn Sie es nicht sind. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf Ihrem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies dürfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die Sie gelesen haben und wann Sie zum letzten Mal gelesen haben. Bitte bestätigen Sie, ob Sie diese Cookies akzeptieren oder ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Ein Cookie wird in Ihrem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Ihnen diese Frage erneut gestellt wird. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Lieber Besucher, herzlich willkommen auf dem SKR-InsO Forum. Hier finden Sie Informationen rund um dem Standardkontenrahmen SKR InsO sowie über die Tätigkeit des Fachauschuss SKR InsO. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Massekredit
#1
Sad 
Guten Tag,

ich habe einige Fragen zum Massekredit. Im Handbuch "Insolvenzbuchhaltung" von Dr. Zimmer ist zu lesen, dass es hierfür kein Hauptkonto gibt. Meine erste Frage wäre nun, ob es in winsolvenz.p4 ein geeignetes Konto gibt, das man verwenden könnte, falls ja, welches? Oder wäre es besser, sich ein Konto anzulegen bzw. anlegen zu lassen? Man müsste lt. Handbuch mit Strukturziffern arbeiten. Hieße das, dass man jeweils mit einem Erlös- und einem Aufwandskonto arbeiten müsste? Wie würde der Massekredit dann verbucht? Der Massekredit wurde über Teilauszahlungen vorgenommen, also ein Teil im vorläufigen Verfahren und ein Teil im eröffneten Verfahren. Die Rückzahlung erfolgte dann im eröffneten Verfahren.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Zitieren
#2
Schade, dass es hier noch keine Antwort gibt - ich suche dieses Thema betreffend auch schon lang nach einer Lösung die nichts mit Geldtransit o.ä. zu tun hat - Sonstige Einnahmen / Ausgaben ist allenfalls eine schlechte Alternative
Zitieren