29.03.2021, 13:17
Hallo zusammen,
nach dem Wegfall der Unterkonten für die EigV stellt sich die Frage, wie zukünftig Verfahren abgebildet werden können, denen nach Aufhebung der EigV eine Betriebsfortführung mit anschließender Abwicklung - ohne Änderung der Person des Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters - nachfolgt.
Für diese - aus meiner persönlichen Wahrnehmung doch nicht seltenen Fälle - sehe ich keine Abgrenzungsmöglichkeit mehr.
Gibt es das Erfordernis der inhaltlichen Trennung der Verfahrensabschnitte nicht (mehr) oder werden die Verfahrensabschnitte in der Praxis mit getrennten Rechenwerken abgebildet?
VG
PF
nach dem Wegfall der Unterkonten für die EigV stellt sich die Frage, wie zukünftig Verfahren abgebildet werden können, denen nach Aufhebung der EigV eine Betriebsfortführung mit anschließender Abwicklung - ohne Änderung der Person des Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters - nachfolgt.
Für diese - aus meiner persönlichen Wahrnehmung doch nicht seltenen Fälle - sehe ich keine Abgrenzungsmöglichkeit mehr.
Gibt es das Erfordernis der inhaltlichen Trennung der Verfahrensabschnitte nicht (mehr) oder werden die Verfahrensabschnitte in der Praxis mit getrennten Rechenwerken abgebildet?
VG
PF