19.01.2024, 12:56
Der übergreifende Fachausschuss SKR-InsO hat den bisherigen SKR-InsO (SKR-InsO 01/2021) gemäß Sitzung des Fachausschusses vom 15.12.2023 aktualisiert und in eine neue Version überführt.
Wesentliche Neuerungen sind neue Einnahme-/ Ausgabekonten für eine Kalte Zwangsverwaltung, die Ersetzung der Kontenbezeichnungen für Zinsabschlagssteuer durch Kapitalertragssteuer sowie neue Konten für Auskehrungen und Abfindungen für Drittrechte i.Zm. Kraftfahrzeugen/ Fuhrpark.
In der Anlage finden Sie den aktuellen SKR InsO Kontenrahmen 2021 (SKR 01-2024).
Dieser soll ab dem 01. Februar 2024 angewendet werden.
Wesentliche Neuerungen sind neue Einnahme-/ Ausgabekonten für eine Kalte Zwangsverwaltung, die Ersetzung der Kontenbezeichnungen für Zinsabschlagssteuer durch Kapitalertragssteuer sowie neue Konten für Auskehrungen und Abfindungen für Drittrechte i.Zm. Kraftfahrzeugen/ Fuhrpark.
In der Anlage finden Sie den aktuellen SKR InsO Kontenrahmen 2021 (SKR 01-2024).
Dieser soll ab dem 01. Februar 2024 angewendet werden.