13.04.2021, 12:36
Hallo Herr Jungclaus,
für mich schließt sich die praktische Frage an, unter welcher insolvenzrechtlichen Kategorie der Insolvenzverwalter die nachlaufenden Einzahlung einer während der Zeit der EigV begründeten Forderung (aus BFF) in seinem Rechenwerk abbilden kann, insbesondere dann, wenn er die BFF in eigener Verantwortung fortführt. Die gleiche Frage ergibt sich für nachlaufende Ausgaben für in der Zeit der EigV begründete Verbindlichkeiten (z.B. Umsatzsteuer).
VG
Pfützner
für mich schließt sich die praktische Frage an, unter welcher insolvenzrechtlichen Kategorie der Insolvenzverwalter die nachlaufenden Einzahlung einer während der Zeit der EigV begründeten Forderung (aus BFF) in seinem Rechenwerk abbilden kann, insbesondere dann, wenn er die BFF in eigener Verantwortung fortführt. Die gleiche Frage ergibt sich für nachlaufende Ausgaben für in der Zeit der EigV begründete Verbindlichkeiten (z.B. Umsatzsteuer).
VG
Pfützner