22.02.2021, 22:34
Guten Abend Hilge,
"die" Schlussrechnung gibt es m.E. derzeit nicht, allerdings liefert winsolvenz oder andere Insolvenzprogramme entsprechende Beispiel-Schlussrechnungen mit.
Bei bspw. winsolvenz kann man im Makro die diversen Gliederungszuordnungen erkennen.
Wem die Zuordnung nicht gefällt, könnte das Makro entsprechend kanzleispezifisch anpassen ;-)
Aber bitte beachten, dass man an den Makros nicht einfach so "herumspielen" sollte, sondern schon Ahnung von dem Bereich mitbringen muss.
Die Einnahmen/Ausgaben Nachfolgefirma würden sich m.E. tatsächlich gut für eine gesonderte Gliederung anbieten.
Die Unterscheidung Regel-/Sonderaufgaben sind vergütungsrechtlich entscheidend. Ich glaube kaum, dass ein Insolvenzverwalter "Regelaufgaben" bebuchen wird, sondern üblicherweise "Sonderaufgaben" bevorzugen wird.
Die Konten "Gesellschaft mit Verwalterbeteiligung" dienen einer weiteren Transparenz.
Werden in einem Insolvenzverfahren bspw. Rechts- und Beratungskosten verausgabt, für z.B. Beratungskosten einer Anwaltskanzlei/Steuerberatungskanzlei bei der der Insolvenzverwalter selber beteiligt ist?
Bei solchen Ausgaben werden Gerichte/Gläubiger sicherlich genauer hinsehen, ob sie bspw. einem Fremdvergleich standhalten.
Gruß
Boris Jungclaus
"die" Schlussrechnung gibt es m.E. derzeit nicht, allerdings liefert winsolvenz oder andere Insolvenzprogramme entsprechende Beispiel-Schlussrechnungen mit.
Bei bspw. winsolvenz kann man im Makro die diversen Gliederungszuordnungen erkennen.
Wem die Zuordnung nicht gefällt, könnte das Makro entsprechend kanzleispezifisch anpassen ;-)
Aber bitte beachten, dass man an den Makros nicht einfach so "herumspielen" sollte, sondern schon Ahnung von dem Bereich mitbringen muss.
Die Einnahmen/Ausgaben Nachfolgefirma würden sich m.E. tatsächlich gut für eine gesonderte Gliederung anbieten.
Die Unterscheidung Regel-/Sonderaufgaben sind vergütungsrechtlich entscheidend. Ich glaube kaum, dass ein Insolvenzverwalter "Regelaufgaben" bebuchen wird, sondern üblicherweise "Sonderaufgaben" bevorzugen wird.
Die Konten "Gesellschaft mit Verwalterbeteiligung" dienen einer weiteren Transparenz.
Werden in einem Insolvenzverfahren bspw. Rechts- und Beratungskosten verausgabt, für z.B. Beratungskosten einer Anwaltskanzlei/Steuerberatungskanzlei bei der der Insolvenzverwalter selber beteiligt ist?
Bei solchen Ausgaben werden Gerichte/Gläubiger sicherlich genauer hinsehen, ob sie bspw. einem Fremdvergleich standhalten.
Gruß
Boris Jungclaus