14.02.2025, 11:15
Bisher buche ich Einnahmen aus Anfechtung, in denen Umsatzsteuer enthalten ist immer mit dem Schlüssel 3 und führe so die Umsatzsteuer ab. Richtigerweise müsste man ja eine Korrektur der Vorsteuer nach § 17 UStG machen. Ich weiß aber nicht, wie ich das in winsolvenz umsetzen kann. Wie machen das andere?